Was tun im Sterbefall?
Bevor weitere Schritte unternommen werden können, ist es notwendig, einen Haus- oder Notarzt zu verständigen. Nur ein Arzt ist befugt, den Tod offiziell festzustellen und die erforderlichen Sterbepapiere auszustellen.
Falls der Todesfall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten ist, übernimmt das dortige Personal die Benachrichtigung eines Arztes. Oft stellt der Notarzt zunächst ein einfaches Formular aus, das den Tod bestätigt. In diesem Fall muss der Hausarzt oder der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst (Tel.: 116 117) hinzugezogen werden, um die vollständige Leichenschau und Ausstellung der nötigen Dokumente abzuschließen.
Der Sterbefall muss spätestens am nächsten Werktag beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Diese Formalität übernehmen wir gerne für Sie. Das Standesamt informiert dann routinemäßig weitere Behörden, darunter die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt sowie die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.